Blankaalfangverbot für Angler
Seit dem 1. Oktober gilt in Schleswig-Holstein ein Blankaalfangverbot für Angler im Einzugsgebiet der Elbe. Das zuständige Ministerium (MELUND) will damit die Bestände schützen. Nachdem zunächst nur die Berufsfischer vom Aalfangverbot betroffen waren, trifft es jetzt auch wieder die Angler. Nach dem Baglimit beim Dorsch ist es die zweite Maßnahme, die aus EU-Forderungen abgeleitet werden und sowohl Berufs- als auch Freizeitfischerei betreffen. Die Maßnahme gilt zunächst befristet bis 31. Januar 2019.
Angebote der Anglerverbände, ein Schonmaß von 75 Zentimetern festzulegen, hatten dem Ministerium nicht gereicht. Dort hieß es unter anderem: „Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass der ICES seit vielen Jahren fordert, die anthropogene Sterblichkeit beim Aal möglichst auf null zu reduzieren.“ Gemeint ist die durch den Menschen verursachte Sterblichkeit. Viele weitere Ursachen, die dem Aal auf vielfältige Art zum Verhängnis werden (wie beispielsweise Turbinen der Wasserkraftwerke), bleiben bei dieser Betrachtung unberücksichtigt.
Auch heißt es vom Ministerium: „Leider ist es nicht gelungen, zur Umsetzung der ‚Joint Declaration‘ eine einheitliche Regelung mit allen Anrainerländern der Elbe zu finden - zu verschieden sind dafür die aktuellen landesrechtlichen Ausgangssituationen.“ Das kann also bedeuten, dass auf der schleswig-holsteinischen Elbseite ein Blankaalfangverbot besteht, während die niedersächsischen Angler davon nicht betroffen sind.
Bisher wird die Allgemeinverfügung nach den vier Monate wieder außer Kraft treten.
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