Ah ja, dankeschön
Gruß Carsten
Jo..........man kann immer was dazulernen.......... gruß degl
möge der Fisch mit euch sein
Zitat von degl der NOK gehört Fischereirechtlich zur Nordsee...wurde mir hier von Robert so erklärt. Liegt da evt. ein Mißverständnis vor? Der NOK ist ein Binnengewässer, hier gelten neben dem LFischG nur die BiFVO und die Nebenbestimmungen des Erlaubnisscheins.
Fischereirecht
Wieder was dazu gelernt.
Hartmut Mitgehangen, mitgefangen! Sprach der Wurm zum Fisch.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Foren-Regeln
Lesezeichen