Moin!
Ich hab irgendwie das Gefühl das es es eine doofe Frage ist und ich berechtigt Prügel beziehen werde weil ich eigentlich wissen müsste. Aber ich verstehe es einfach nicht:
Der NOK ist ein Binnengewässer. Hier gilt also die Binnenfischereiverordnung vom 29.Juni 2016, richtig? In dieser sind Schonzeiten und Mindestmaße für 58 Muschlen und Fische aufgeführt. Nur finde ich dort z.B. weder Wittling noch Flunder oder Hering. Gibt es noch andere Quellen in der Mindestmaße und Schonzeiten festgelegt sind? Es ergibt keinen Sinn, dass damit im NOK an der Olympiabrücke ein 10 cm Wittling legal entnommen werden dürfte und 1 km weiter am Tiessenkai nicht.
Kann mir einer helfen den Knoten im Kopf zu lösen bzw. die Bildungslücke zu schließen?
Danke
tapsi
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