Der Nord-Ostsee-Kanal ist fischereirechtlich ein Binnengewässer
Der Nord-Ostsee-Kanal ist fischereirechtlich ein Binnengewässer
Richtig........nur gelten die 38cm ausschließlich im westlichen Teil der Ostsee(SH) und z.B. MV hat 35cm, der NOK oder die Trave "eine Schicksalsgemeinschaft"(getrennt durch Schleuse oder Bifo).........warum erschließt sich mir nicht......ist nur traurig einen 35er Kochdorsch an sich vorbeitreiben zu sehen
Hab die letzten 3 Angeln wegen dieser "Untermaßigen" abgebrochen, kann mich aber noch gut an die Zeit des "einheitlichen Mindesmaß" von 35cm erinnern und es erschließt sich mir nicht wirklich warum das nicht einheitlich geregelt wird.........aber der Dorsch ist wech und es wird lange dauern, bis es wieder anders wird oder vermtl. bleibts auf ewig so
gruß degl
möge der Fisch mit euch sein
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