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Recht, Politik und Verwaltung Unser Jurist, Rechtsanwalt Robert Vollborn, hat sich spezialisiert: Fragen zum Fischereischein, Angelschein, Erlaubnisschein, Angelgesetzen, Angelrecht, Fischereirecht, Schonzeiten, Vereinsrecht, Pachtrecht, Angelverboten und Angelgewässern beantwortet er hier regelmäßig.

Fischereischeinkontrollen auf Privatgrundstücken

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#11
Alt 10.10.07, 08:19
Kugelfisch
Mitglied
 
Registriert seit: 17.05.06
Beiträge: 952
Bilder: 1
AW: Fischereischeinkontrollen auf Privatgrundstücken

Zitat:
Ein Forellensee ist auch in einer gewissen Art Privat, da soll dann auch kein Fischereiaufseher kontrollieren dürfen?????

Genau !
Auch das darf er nicht so einfach !

Frag mal den Pächter !
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Kugelfisch ist offline
#12
Alt 10.10.07, 09:02
tapaesser
Mitglied
 
Registriert seit: 30.09.06
Beiträge: 863
AW: Fischereischeinkontrollen auf Privatgrundstücken

Zitat:
Zitat von dorschgreifer Beitrag anzeigen
Ich finde die Diskusion hier ja wirklich interessant. Im Frühjahr wurde hier noch wie verückt gefordert, das die Fischereiaufseher die Heringsangler mehr kontrollieren sollen und nun wollt Ihr es ihnen wieder untersagen.

Siehe z.B. Hier, da fehlt allerdings irgendwie die Einleitung:http://www.anglerforum-sh.de/showthread.php?t=3425

Auch Hafengelände ist in gewisser Hinsicht Privat. Die Eigner haben bis jetzt lediglich das Angeln auf ihrem Grundstück geduldet.

Ein Forellensee ist auch in einer gewissen Art Privat, da soll dann auch kein Fischereiaufseher kontrollieren dürfen?????

Es muß ja nun auch niemand denken, das ein Fischereiaufseher willkürlich irgendwelche Privatgrundstücke betritt. Das wird er nur tun, wenn ein vernünftiger und begründeter Verdacht besteht.
Moin Rüdiger,

die Frage von DeeDeeRamon bezog sich nicht auf öffentlich zugängliche private Grundstücke auf denen seit Jahrzehnten geangelt wird z.B. Sartori-Kai, sondern um eingefriedete, bebaute Privatgrundstücke wie z.B. meine 800 qm Grundstück, mit meinem Haus drauf und direkten Zugang zum Wasser.

Gruß
Carsten
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tapaesser ist offline
#13
Alt 10.10.07, 09:06
tapaesser
Mitglied
 
Registriert seit: 30.09.06
Beiträge: 863
AW: Fischereischeinkontrollen auf Privatgrundstücken

Zitat:
Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
Genau !
Auch das darf er nicht so einfach !

Frag mal den Pächter !
Rainer, meines Erachtens liegst Du hier falsch. Da es sich hierbei um einen Gewerbebetrieb handelt, haben die Behörden jederzeit Zugangsrecht. Ob nun die Gewerbeaufsicht, Finanzbeamte, Gesundheitsamt, Vererinäramt, Obere Fischereibehörde usw.. Das ganze sogar ohne Anmeldung. Das ist in jedem gewerblichen Betrieb so und dafür gibt es Gesetze.
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tapaesser ist offline
#14
Alt 10.10.07, 10:57
dorschgreifer
Mitglied
 
Benutzerbild von dorschgreifer
 
Registriert seit: 23.08.06
Beiträge: 7.253
Bilder: 194
AW: Fischereischeinkontrollen auf Privatgrundstücken

Zitat:
Zitat von tapaesser Beitrag anzeigen
Moin Rüdiger,

die Frage von DeeDeeRamon bezog sich nicht auf öffentlich zugängliche private Grundstücke auf denen seit Jahrzehnten geangelt wird z.B. Sartori-Kai, sondern um eingefriedete, bebaute Privatgrundstücke wie z.B. meine 800 qm Grundstück, mit meinem Haus drauf und direkten Zugang zum Wasser.

Gruß
Carsten
Trotz alle dem, glaube ich, das er das als Fischerreiaufseher in begründeten Fällen darf.
__________________
Gruß Dorschgreifer Angeln in der Stör

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dorschgreifer ist offline
#15
Alt 10.10.07, 11:51
Jörn
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Fischereischeinkontrollen auf Privatgrundstücken

Zitat:
Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
Genau !
Auch das darf er nicht so einfach !

Frag mal den Pächter !
Die durch das ALR bestellten amtlichen Fischereiaufseher dürfen das - Definitiv!
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#16
Alt 10.10.07, 12:53
Uwe
Co-Administrator
Fischereiaufseher
Elbe, ELK, NOK
 
Benutzerbild von Uwe
 
Registriert seit: 19.01.05
Beiträge: 8.807
Bilder: 2442
AW: Fischereischeinkontrollen auf Privatgrundstücken

Zu den Forellenteichen,

diese "Anlagen" werden durch 31 ehrenamtliche Fischereiaufseher des Landes Schleswig-Holstein (ALR) kontroliert.

Was die Rechte der FA`s betrifft, hat es Robert doch eindeutig erläutert und ist auch in den Gesetzen nachzulesen. Hier wird von jedem FA situationsbedingt vor Ort entschieden wie bei Verstössen vorzugehen ist. (evtl. mit Amtshilfe durch Hauptamtliche FA, Ordnungbehörden und oder Polizei)

Privatgrundstücke sind kein Rechtsfreier Raum auch wenn es "nur um Fische" geht.

Zitat:
Zitat von dorschgreifer Beitrag anzeigen
Es muß ja nun auch niemand denken, das ein Fischereiaufseher willkürlich irgendwelche Privatgrundstücke betritt. Das wird er nur tun, wenn ein vernünftiger und begründeter Verdacht besteht.
Genau so ist das, der "Schuss kann für FA`s sonst auch ganz schnell nach hinten losgehen".
__________________
Gruß & Petri Uwe

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Uwe ist gerade online
#17
Alt 10.10.07, 14:49
DeeDeeRamone
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Fischereischeinkontrollen auf Privatgrundstücken

Zitat:
Zitat von Uwe Beitrag anzeigen
Privatgrundstücke sind kein Rechtsfreier Raum auch wenn es "nur um Fische" geht.
Genau so isses, Uwe. Und genau daraufhin zielt ja meine ursprüngliche Frage eigentlich. Wie kann man Angler dort kontrollieren, um eben keinen rechtsfreien Raum zu ermöglichen.
Zitat:
Welche Möglichkeiten gibt es nun, den von seinem privaten Grundstück fischenden Angler zu kontrollieren? Theoretisch könnte dieser ja schwarz angeln.
Allerdings schützt einen das Grundgesetz ja auch in besonderem Maße vor eben diesem Eindringen in die Privatsphäre. Es ging bei der Frage ja rein um die Klärung eines rechtlichen Sachverhaltes und, wenn man sich alle Posts hier mal genau durchliest, in keinster Weise um die Behinderung von Fischereiaufsehern oder die Abschaffung von irgendwelchen Kontrollen!!!
Dass die FA's durch §44 die Legitimation haben, Kontrollen durchzuführen (die hauptamtlichen ja sogar Personalien festzustellen) steht ja ausser Frage und das bezweifelt ja auch neimand. Und 99% von ihnen machen ihre Arbeit ja auch korrekt und im Sinne der Angler. Dennoch bin ich immer noch der Meinung, dass selbst amtliche FA's nur unter Mithilfe öffentlicher Behörden und mittels eines richterlichen Beschlusses in eingefriedete, private Grundstücke (wie sie Tapaesser ja auch nochmal genauer beschrieben hat) eindringen dürfen. Ansonsten hätten FA'S je mehr Befugnisse als bspw. Polizei oder Gerichtsvollzieher.

Geändert von DeeDeeRamone (10.10.07 um 15:27 Uhr).
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#18
Alt 10.10.07, 16:10
kanalflunder
Mitglied
 
Benutzerbild von kanalflunder
 
Registriert seit: 13.05.04
Beiträge: 4.353
Bilder: 648
AW: Fischereischeinkontrollen auf Privatgrundstücken

@all,

Zitat:
Die durch das ALR bestellten amtlichen Fischereiaufseher dürfen das - Definitiv!
Ja,sie dürfen das.So geschehen am Forellensee
Klein Vollstedt.Dort wurden einem Angler ohne
Fischereischein 90 Euro aufgebrummt.
Seitdem hängt dort ein Schild "Gültiger Jahres=
fischereischein erforderlich"!
Mit Petri Heil
kanalflunder aus Kiel

Watt wär´n wa ohne Wattwurm?
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kanalflunder ist offline
#19
Alt 10.10.07, 20:56
Alexzej
Mitglied
 
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Beiträge: 453
Bilder: 10
AW: Fischereischeinkontrollen auf Privatgrundstücken

habe noch nie einen aufseher am forellensee gesehen.insgesamt wurde ich höchstens 2-3mal in meinem leben kontrolliert (wenns hochkommt.)am forellensee war mir aber klar,das die dort ohne weiteres aufkreutzen dürfen, wie man es hier schon mit dem gewerblichen gebieten angesprochen hat.

Zitat:
Dort wurden einem Angler ohne
Fischereischein 90 Euro aufgebrummt.
das war aber ein sehr teures fopu angeln^^

gruß alex
__________________
Fishin´for life
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Alexzej ist offline
#20
Alt 10.10.07, 21:29
Alexzej
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Beiträge: 453
Bilder: 10
AW: Fischereischeinkontrollen auf Privatgrundstücken

nochmal ne frage allgemein zum fiscehrieschein(wollte kein neues topic aufmachen):
was passiert eigentlich wenn man den fischereischein mit der jeweiligen gewässerkarte hat und diese unterlagen zuhause vergessen werden?
oder wenn man nur den fischereischein hat ,ans meer fährt und dort bemerkt,dass man diesen zuhause liegenlassen hat?(man bedenke, das die entfehrnung zwischen der see und dem zu hause weit ist)

gruß alex
__________________
Fishin´for life
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Alexzej ist offline
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